Verband der Schulaufsicht des Landes Thüringen e. V.
Mitgliedsverband im tbb beamtenbund und tarifunion thüringen
Mitglied der Konferenz der Schulaufsicht der Bundesrepublik Deutschland KSD

Wer vonseiten des TMBWK neue, konkrete Informationen, etwa über die zukünftigen Standorte der Staatlichen Schulämter Thüringes, erwartet hatte, sah sich enttäuscht. Der Ministeriumsmitarbeiter, Herr Rutz, betonte in seinem Grußwort zum Verbandstag des VSLT e. V. jedoch wenigstens die Notwendigkeit und Bereitschaft zur Fortsetzung einer guten Zusammenarbeit zwischen den Schulämtern und der Arbeitsebene des Ministeriums.

Weder Minister noch Staatssekretär oder aber ein anderer leitender Mitarbeiter des TMBWK hatten in ihren Terminkalendern Zeit gefunden für eine Visite bei der Veranstaltung zum 20jährigen Gründungsjubiläum unserer Fachgewerkschaft innerhalb des tbb. So bleibt es weiterhin Gegenstand von Gerüchten und Spekulationen, ob neben dem schon bezogenen Suhl Gera, Gotha und Weimar Schulamtsstandorte werden. Im Norden heißt es, sei Worbis, ganz am westlichen Rand des künftigen Aufsichtsbereiches gelegen, favorisiert. Die Mehrheit unserer Mitglieder muss sich nach wie vor in Geduld üben angesichts der Ungewissheit, welches ihr künftiger Dienstort sein wird und welche Aufgaben sie ab Januar 2012 zu übernehmen haben. Besonders belastend ist dies für jene Beamtinnen und Beamten, die seit einigen Jahren zum Dienst in ein Schulamt abgeordnet sind.

Der VSLT e. V. hält nach wie vor fest an seiner Kritik, die sich gegen die rigorosen Einsparpläne, das pädagogische Aufsichtspersonal betreffend, richtet. Die Kritik entzündet sich ebenso an dem Plan, die Besoldung künftiger Schulaufsichtsbeamter überwiegend an der Eingangsbesoldung im Schuldienst zu orientieren.

Rückenhalt erhielt unser Verband durch die Aussagen des führenden deutschen Experten für das Recht im Bereich der Bildungsverwaltung, der in seinem Fachvortrag herausarbeitete, dass eine personell gut ausgestattete staatliche Schulaufsicht auch bei zunehmender Eigenverantwortung der Schulen unverzichtbar ist. Das verlange schon der Artikel 7 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Bereits in den 90er Jahren hatte der Verwaltungsrechtler Prof. Battis in einem Gutachten untermauert, dass die Besoldung im Schulaufsichtsdienst keinesfalls unter dem Niveau von Führungsfunktionen im Schuldienst liegen dürfe. Daran erinnerte der stellvertretende Bundesvorsitzende der KSD und äußerte seine Besorgnisse hinsichtlich der Kürzungspläne der Thüringer Landesregierung.

Da die Führung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur bisher offenbar keines der sorgsam abgewognene Argumente des VSLT für bedenkendwert gehalten hat, hat sich der Vorstand in der Vorwoche nochmals mit Schreiben an die Ministerpräsidentin, Minister Matschie und die bildungspolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen gewandt. 

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