Verband der Schulaufsicht des Landes Thüringen e. V.
Mitgliedsverband im tbb beamtenbund und tarifunion thüringen
Mitglied der Konferenz der Schulaufsicht der Bundesrepublik Deutschland KSD

Im Jahr 2007 wurden die vormals 13 Staatlichen Schulämter durch die Fusion der Schulämter Gera und Schmölln sowie Jena und Stadtroda auf 11 reduziert. Mit der einschneidenden Schulamtsreform zum 1. Januar 2012 erfolgte eine nochmalige Reduzierung auf nunmehr 5 Staatliche Schulämter mit Sitz in Worbis, Weimar, Gera, Gotha und Suhl.

Die Schulämter beaufsichtigen zwischen 160 bis 220 Staatliche Schulen zuzüglich der Schulen in freier Trägerschaft. Damit erstreckt sich der Aufsichtsbereich der Ämter auf jeweils 4-6 der derzeitigen Gebietskörperschaften. Jedes Schulamt übt die Dienstaufsicht über das Staatliche Lehrpersonal aus und verwaltet damit die Personalangelegenheiten von ca. 4000 bis 5500 Lehrern, Erziehern und sonderpädagogischen Fachkräften.

Mit der Reform 2012 einhergehend erfolgte eine drastische Reduzierung der Stellen der Schulaufsichtsreferenten durch Umwandlung oder Wegfall. Nach dem Musterstellenplan stehen jedem Schulamt derzeit lediglich 7 Schulaufsichtsreferenten zu. Dies sichert noch die fachbezogene Kompetenz bezüglich der Aufsicht über eine Schulart, zieht jedoch derzeit durch die Zahl der zu betreuenden Schulen und der Größe der Schulamtsbereiche erhebliche Abstriche in der Qualität der Schulaufsicht nach sich.

Ausgehend von zukünftig geplanten 8 bis 10 Gebietskörperschaften in Thüringen müsste bei Kommunalisierung der Schulaufsicht die Anzahl der Aufsichtsreferenten wieder deutlich erhöht werden, um eine schulartspezifische Fachaufsicht gewährleisten zu können. Dies würde den mit der Gebiets- und Funktionalreform einhergehenden Einsparzielen entgegenstehen.

Des Weiteren bestehen Bedenken, da die Schulaufsicht nach Art. 23 Abs. 2 der Thüringer Verfassung eine staatliche Aufgabe ist. Im Expertengutachten zur Funktional- und Gebietsreform von 2013 wurde diesbezüglich darauf hingewisen, dass bei einer Kommunalisierung zu beachten ist, dass die Landkreise als Schulträger auch selbst Aufsichtsbetroffene bleiben und damit eine weitere Aufsichtsbehörde für notwendig erachtet wurde. Insgesamt unterstützt der VSLT e. V. nach wie vor die Argumentation die der tbb 2013 in seiner Veröffentlichung "Verwaltungsreform Teil II: Auseinandersetzung mit dem Expertengutachten" zu den Staatlichen Schulämtern entwickelt hat (vgl. Seite 10 ff. Verwaltungsreform Teil II: Auseinandersetzung mit dem Expertengutachten Stand April 2013).

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass Kommunalisierungsversuche in anderen Bundesländern in der Vergangenheit gescheitert sind und in der Folge recht schnell wieder zurückgenommen wurden. (bspw. Baden-Württemberg).

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