Für die Gruppe der Beamten zur Wahl des Hauptpersonalrates im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport hat der VSLT Frau Susanne Beck als Kandidatin vorgeschlagen.
Susanne Beck ist Stellvertretende Vorsitzende des VSLT und vertritt bereits seit zwei Legislaturen die Interessen der Beamt*innen im HPR. In diesen acht Jahren stand sie als Personalrats- und Vorstandsmitglied im HPR in einer parteipolitisch unabhängigen Personalratsarbeit für die Interessen der Beamt*innen des TMBJS und des nachgeordneten Bereiches, also der Staatlichen Schulämter, des ThILLM und der Staatlichen Studienseminare, ein.
Die faire und konstruktive Zusammenarbeit im Personalrat und mit den Dienststellen sind ihr wichtig, wobei sie auch Auseinandersetzungen, dort wo es nötig ist, nicht scheut. Dabei ermöglichen ihre mehr als 15jährige Erfahrung in der Tätigkeit als Personalreferentin und seit 2017 als Arbeitsbereichsleiterin am Staatlichen Schulamt Südthüringen ihr den guten fundiert sachlichen Einsatz für die dienstrechtlichen und organisatorischen Belange der Mitarbeiter*innen.
Der Vorstand des VSLT empfiehlt die Wahl von Susanne Beck für die Gruppe der Beamten.
Geben Sie ihr am 17. oder 18. Mai 2022 Ihre Stimme!
Liebe Mitglieder, bitte vormerken: 23. Januar 2020, 15:00 Uhr, Staatliches Schulamt Westthüringen in Gotha!
Turnusgemäß findet im Januar die jährliche Mitgliederversammlung für das vergangene Berichtsjahr statt.
Bitte merken Sie sich o. g. Termin vor! Eine ordentliche Einladung werden Sie zum Jahresende erhalten.
In der Mitgliederversammlung wollen wir mit Ihnen die gegenwärtige Situation in unseren Staatlichen Schulämtern beraten und die nächsten möglichen Handlungsschritte miteinander ausloten. Bitte stellen Sie Ihre Teilnahme an der Mitgliederversammlung sicher.
Die Delegiertenkonferenz der Konferenz der Schulaufsicht in der Bundesrepublik Deutschland (KSD) fand in diesem Jahr in der Mecklenburg-Vorpommerschen Landeshauptstadt Schwerin statt. Als Delegierter des VSLT nahm Herr Nebe teil.
An den drei Tagen diskutierten Delegierte der Landesverbände Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, und Thüringen sowie Gäste aus Berlin und Bayern aktuelle Entwicklungen der Schulaufsicht in den einzelnen Ländern und der Bundesrepublik Deutschland. Grundlage bildeten die Länderberichte sowie die Ergebnisse des KSD-Workshops vom Mai in Bad Tabarz.
Aktuelle praktische Problembereiche der Tätigkait von Schulaufsicht wurden am Beispiel des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit einer Delegation des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklemburg-Vorpommern am zweiten Tagungstag diskutiert.
Die Diskussionen mündeten in die am 28. September 2019 von der Delegiertenversammlung der KSD beschlossene "Schweriner Erklärung":
Bundesweit ist aufgrund vielfältiger Ursachen der Bedarf an Lehrkräften gestiegen und kann nicht mehr adäquat gedeckt werden. Zur Beseitigung dieses Mangels müssen geeignete, kurz- und langfristig tragende Lösungen gefunden werden. Dies schließt die Bereitschaft ein, von klassischen Wegen abzuweichen, ohne dabei die notwenige Qualität des Unterrichts aus den Augen zu verlieren.
Der hohe Aufwand in der Personalgewinnung und -entwicklung einerseits bei Bewahrung des Niveaus der Unterrichtsqualität andererseits hat einen deutlichen Zuwachs an organisatorischen und strategischen Aufgaben der Schulaufsicht zur Folge.
Es bedarf zur Gewinnung und Entwicklung von Personal sehr individualisierter und hoch kompetenter Beratung, die von den Beratenden ein hohes Maß an Professionalität erfordert.
Die Rolle der Schulaufsicht in der Beratung und Unterstützung vor Ort gewinnt in diesem Zusammenhang eine immer stärkere Bedeutung.Gerade angesichts der Diskrepanz zwischen dem steigenden Einstellungsbedarf an Schulen und dem sinkenden Angebot an qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern und dem daraus folgenden Bemühen in den einzelnen Bundesländeren, Unterricht auch durch Nichtlehrkräfte abzusichern, braucht es ein anderes Maß an Aufmerksamkeit der Schulaufsicht, um Qualität von Unterricht sicherzustellen.
Das Bildungsmonitoring muss konsequent genutzt werden, um fortlaufend Rückmeldung zu erhalten über die Auswirkung der ergriffenen Maßnahmen auf die Unterrichtsqualität. Dabei ist entscheidend, dass die erhobenen Daten zur fachlich fundierten Weiterentwicklung von Schule und Unterricht genutzt werden.
Die Politik ist verpflichtet, den Akzeptanzrahmen zu schaffen, damit diese Ziele erreicht werden können. Dazu braucht es Ressourcen, Rollenklarheit, Transparenz und wechselseitiges Vertrauen unter allen am Prozess Beteiligten.
Am letzten Tag der Delegiertenversammlung wurden Verbandsinterna besprochen. Der nächste Workshop der KSD wird vom 7. bis 9. Mai 2020 in Bad Tabarz stattfinden.
Der Verband der Schulaufsicht des Landes Thüringen e. V. ist beauftragt, die nächste Delegiertenkonferenz der KSD vom 24. bis 26. September 2020 in Thüringen zu organisieren.
Auch in diesem Jahr trafen sich die Vertreter der Landesverbände der Schulräte zum jährlichen Workshop ihres Dachverbandes, der Konferenz der Schulaufsicht in der Bundesrepublik Deutschland e. V. (KSD) im Thüringischen Bad Tabarz. Vom 9. bis zum 11. Mai 2019 berieten Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamte aus Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern zum Thema "Die Rolle der Schulaufsicht bei der Unterrichtsentwicklung und der Nutzung des Bildungsmonitoring". Für den VSLT brachte sich der stellvetretende Landesvorsitzende, Herr Ingo Nebe, in die Diskussion ein.
Bundesweit ist die Tendenz erkennbar, das Aufgabenspektrum der Schulaufsicht auf die Organisation der Unterrichtsversorgung in den Schulen sowie Kontrollen zu beschränken. Wie in den letzten beiden Jahren während der Tabarzer Workshops herausgearbeitet, halten die KSD und die darunter organisierten Landesverbände die Beratung und Unterstützung der Schulen bei der Qualitätssicherung und -entwicklung durch die Schulaufsicht für äußerst wichtig. Aus diesem Grunde beschäftigten sich die Teilnehmer an der Veranstaltung in drei aufgabenverschiedenen Arbeitsgruppen mit folgenden Themen:
- Unterichtsentwicklung und Lehrermangel - Wie passt das zusammen?
- Welchen Nutzen haben Schulstatistiken für die Unterrichtsentwicklung?
- Wie kann die Zusammenarbeit zwischen Schulaufsicht und Schulleitung im Hinblick auf die Unterrichtsentwicklung gelingen?
Gerade unter den Bedingungen des gegenwärtig sich verschlechternden Verhältnisses zwischen dem steigenden Einstellungsbedarf an Schulen und dem sinkenden Angebot an qualifizierten Bewerbern und dem daraus folgenden Bemühen in den einzelnen Bundesländern, Unterricht auch durch Nichtlehrer abzusichern, muss in einem anderen und größeren Maße als bisher Qualität von Unterricht in den Blick genommen werden. Den in Schulaufsicht Tätigen kommt nach Überzeugung der Verbandsmitglieder eine entscheidende Rolle bei der Unterrichtsentwicklung in den Schulen zu. Schulaufsicht führt, unterstützt und berät.
Bildungsmonitoring muss Daten liefern auf deren Grundlage Unterrichtsentwicklung seine Wirkung vor Ort in den Schulklassen entfalten kann. Missbräuchliche Rankings zur Disziplinierung durch Daten müssen vermieden werden. Schulaufsicht kann ihre Potenziale nicht entfalten wenn deren Aufgaben auf Kontrolle und Personalversorgung reduziert werden und erforderliche Ressourcen fehlen.
Die Teilnehmer am Workshop beschäftigten sich sehr intensiv damit, den Delegierten der Landesverbände für die vom 26. bis 28. September 2019 in Schwerin stattfindende Delegiertenkonferenz der KSD Arbeitsbeiträge zu erarbeiten. Dies geschah in der Diskussion in den drei Workshopgruppen im Anschluss an das Impulsreferat von Herrn Dr. Sebastian Weirich, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen.
Unterstützt wurden die am Workshop teilnehmenden Delegierten der Landesverbände durch drei Schulleiter sowie einen Vertreter des Bundeselternrates und der GEW Hessen, die der Einladung der KSD gefolgt waren. Deren Erwartungen an Schulaufsicht fanden Einzug in die Diskussionen in den Arbeitsgruppen.
Am 21. Januar 2019 konnten die Mitglieder des Vorstandes des VSLT e. V. Ingo Nebe, Michael Kaufmann, Susanne Fink und Ralph Leipold mit Herrn Minister Holter ins Gespräch kommen. Auf der Seite des TMBJS nahmen am Gespräch Michael Knöpper, Susanne Rusche und Heike Wenk teil.
Gewürdigt wurde, dass seit dem letzten Gespräch im Dezember 2017 im Zuge des Werkstattprozesses eine Vielzahl von Veränderungen eingeleitet wurde, die die Handlungsfähigkeit und den Handlungsspielraum der Mitarbeiter der Staatlichen Schulämter mit dem Ziel der aktuell enorm anwachsenden Probleme deutlich verbessert haben. Anzuführen sind hier politische Entscheidungen wie die Aufhebung des Einstellungskorridors für Lehrer und die Verbesserung der Besoldung von Lehrern aber auch die Entwicklung und Weiterentwicklung von Handlungsinstrumenten wie die Ausweitung der Bestimmungen der Einstellungsrichtlinie, die Schaffung der Voraussetzungen für eine nachhaltige Beschäftigung von Seiteneinsteigern und Flexibilisierungen im Einstellungsverfahren.
Hervorhebenswert ist die Feststellung des VSLT, dass sich die Zusammenarbeit zwischen Ministerium und Schulämtern, im Vergleich zu früheren Zeiten, deutlich verbessert hat, Probleme mittlerweile gemeinsam gelöst werden. Die Expertise der Schulaufsichtsbehörden ist bei Entscheidungen wieder gefragt. Der damit gewachsenen Verantwortung stellen sich die Mitglieder des VSLT.
Herr Minister Holter sprach den Mitarbeitern der Staatlichen Schulämter seine Hochachtung für deren Einsatz und die unermüdliche Arbeit unter schwierigen Bedingungen aus.
Diskutiert wurde, dass der VSLT die Besoldung des Schulrates einheitlich nach A 14, wie in der Neufassung des Thüringer Besoldungsgesetzes realisiert, und die Gewährung einer Zulage für Referatsleiter als einen wichtigen "Schritt in die richtige Richtung" sieht. Problematisch ist aber auch, dass dieser Stand der Besoldung des Thüringer Schulaufsichtspersonals bundesweit nach wie vor den unteren Rand markiert und dass somit schwerlich geeigneter Nachwuchs, Lehrer mit Führungserfahrung, gefunden werden kann. Außerdem fordert der VSLT, Tarifbeschäftigte in der Schulaufsicht nicht schlechter zu stellen als Schulaufsichtsbeamte.
Die Schaffung von insgesamt 30 zusätzlichen Stellen an allen Staatlichen Schulämtern in Thüringen führt dazu, dass die mit der Schulämterreform 2012 nicht weniger gewordenenen Aufgaben in der Fach- und Dienstaufsicht besser erfüllt werden können. Nun kommt es darauf an, diese Stellen auch zügig zu besetzen.
Positiv stellt sich aus Sicht des VSLT dar, dass Koordinatoren an den Staatlichen Schulämtern längerfristig abgeordnet und damit gebunden werden sollen. Der VSLT fordert in diesem Zusammenhang ein, dass klar definiert wird, welche Aufgaben durch derartige Koordinatoren zu erfüllen sind und welche Ressourcen dafür zugewiesen werden. Es ist wichtig, dass dabei histoisch gewachsene Unterschiede bei der Bezeichnung der Verantwortlichkeiten vereinheitlicht werden. Dabei fordert der VSLT die Mitwirkung der Staatlichen Schulämter ein.
Das Gespräch mit Herrn Minister Holter war aus Sicht des VSLT eine gute Gelegenheit, Erreichtes zu würdigen aber andererseits auch auf ungelöste Probleme hinzuweisen.