Verband der Schulaufsicht des Landes Thüringen e. V.
Mitgliedsverband im tbb beamtenbund und tarifunion thüringen
Mitglied der Konferenz der Schulaufsicht der Bundesrepublik Deutschland KSD

Liebe Mitglieder, bitte vormerken: 18. Januar 2018, 16:00 Uhr, Staatliches Schulamt Westthüringen in Gotha!

Gemäß unserer Tradition findet die jährliche Mitgliederversammlung für das abgelaufene Kalenderjahr im Monat Januar statt. Bitte merken Sie sich o. g. Termin vor! Eine ordentliche Einladung werden Sie im Dezember erhalten.

In der Mitgliederversammlung wollen wir mit Ihnen die gegenwärtige angespannte Situation in unseren Schulämtern beraten und die nächsten Handlungsschritte miteinander ausloten. 

Der Vorstand und mehrere Mitglieder des VSLT beteiligten sich am 28. Oktober 2017 am Forum der Bildungspartner im Werkstattprozess "Zukunft Schule" im Stadtschloss Weimar. Sie diskutierten an den Galeriestationen "Unterrichtsgarantie", "Schulkooperation und Schulnetz", "Schulträger und Schulaufsicht", "Lehrer-/Fachkräftegewinnung", "Digitalisierung", "Schulbau und Schulausstattung" sowie "Partizipation" und brachten die Sicht der Staatlichen Schulämter ein.

Vom 21. bis zum 23. September 2017 fand in Halberstadt die diesjährige Delegiertenversammlung der Konferenz der Schulaufsicht Deutschlands (KSD e. V.) statt. Neben Delegierten aus Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Gästen aus Berlin nahmen auch Susanne Beck und Ingo Nebe für den VSLT e. V. teil.

Aus den Berichten der Mitgliedsverbände der KSD und den anschließenden Diskussionen wurde deutlich, dass sich in allen Bundesländern Schulaufsicht verändert hat, sich häufig verschiedenste Erwartungen an deren Tätigkeit nicht mit der tagtäglichen Arbeit decken.

Folgerichtig wird in der abschließend durch alle Delegierten verabschiedeten Halberrstädter Erklärung der KSD auch von den für Schule verantwortlichen Ministerien gefordert, einheitliche Kernaufgaben für Schulaufsicht zu identifizieren. Die KSD und ihre Mitgliedsverbände haben in ihrem Tanarzer Workshop Handlungsfelder und Augaben von Schulaufsicht hersuagearbeitet; bieten den Dienstherren also ihre Expertise an.

Zentrale Feststellungen für Thüringen: Schulaufsicht ist unabdingbar notwendig. Strukturen müssen den Aufgaben folgen. Eine Aufgabenkritik ist dringend nötig. Erst danach kann man in Strukturdiskussionen gehen.

Vom 11. bis zum 13. Mai 2017 waren wieder alle in der KSD zusammengeschlossenen Schulaufsichts-Landesverbände zum gemeinsamen Workshop nach Tabarz eingeladen. Die Thematik des Workshops war maßgeblich auch vom VSLT gewünscht: "Schulaufsicht - unabdingbar notwendig! Was müssen Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamte können und was müssen sie heute leisten?"

Trotz gleichen verfassungsmäßigen Auftrags der staatlichen Schulaufsicht zur Sicherstellung des Bildungs- und Erziehungsauftrages aller Kinder und Jugendlichen wird das Zusammenwirken von staatlichen und kommunalen Institutionen in den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland unterschiedlich gehandhabt. Laufende Strukturdebatten und -veränderungen in den Bundesländern führten dazu, dass die Bundesdelegiertenkonferenz der KSD im September 2016 in ihrer Bonner Erklärung den Workshop-Teilnehmern den Auftrag erteilte, sich mit dieser Problematik auseinanderzusetzen.

Gemeinsam mit Teilnehmern aus Schulaufsichtsverbänden aus Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Wütrttemberg, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Gästen, u. a. aus Holland und Österreich, arbeiteten für unseren Landesverband Frau Beck und Herr Nebe mit.

Die Landesverbände aus Nordrhein-Westfalen, die bereits während der Bonner Bundesdelegiertenkonferenz der KSD einer Strukturdebatte ausgesetzt waren, hatten großes Interesse daran, konkrete Argumente für ihr Handeln zu erhalten. Die Vertreter der Landesverbände Hessens, Baden-Württembergs und Sachsen-Anhalts konnten von ihren Erfahrungen berichten, die sie mit einer immer wieder veränderten Struktur unterer Schulaufsicht gesammelt hatten. Wir Thüringer, die sich seit der Neuordnung der Staatlichen Schulämter von 2012 mit einem radikalen Personalabbau ohne Aufgabenreduzierung, ja sogar mit Aufgabenzuwachs, zu beschäftigen haben, wollten gern mit einer Festschreibung von Kernaufgaben der staatlichen Schulaufsicht Diskussionsargumente erarbeiten.

Trotz festem Vorsatz, entbehrliche von Kernaufgaben zu isolieren, kamen drei aufgabengleich arbeitende Workshop-Gruppen zu dem Ergebnis, dass die gegenwärtig durch Schulaufsicht zu erfüllenden Aufgaben in Gänze unverzichtbare Kernaufgaben sind.

Kernaufgaben und Handlungsfelder von Schulaufsicht sind:

  • Beratung, Begleitung und Unterstützung der Schulen in der Personal-, Unterrichts- und Organisationsentwicklung sowie in der kontinuierlichen Qualitätsarbeit,
  • Dienst- und Fachaufsicht,
  • Konfliktprävention und Konfliktregelung,
  • Kooperation mit Eltern- und Schülervertretungen, Personalvertretungen, Schwerbehindertenvertretungen, Gleichstellungsbeauftragten,
  • Kooperation mit Gebietskörperschaften und außerschulischen Institutionen,
  • Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Schulwesens,
  • Personalauswahl, Personalverwaltung, Personalführung, Personalentwicklung,
  • Öffentlichkeitsarbeit,
  • Verwaltungshandeln.

Diese Handlungsfelder von Schulaufsicht wurden in den Workshop-Gruppen in aufgabenteiliger Arbeit mit Aufgaben untersetzt. Die Ergebnisse, die im Plenum am letzten Tag des Workshops zusammengefasst wurden, werden vom Vorstand der KSD für die nächste Bundesdelegiertenkonferenz in Halberstadt aufbereitet.

Für den VSLT ist diese Aufstellung der Handlungsfelder einer unverzichtbaren Schulaufsicht ein weiteres Argument in der Diskussion mit politischen Parteien in Thüringen und der Hausspitze des TMBJS um eine angemesene Besoldung der Schulaufsichts- und -verwaltungsbeamten in den Staatlichen Schulämtern Thüringens. Eines hat sich klar gezeigt: Die Bewertung der Dienstposten von Schulaufsichtsbeamten wie in Thüringen ist bundesweit einmalig niedrig.

Die Thüringer Landesregierung hat im ersten Quartal dieses Jahres verschiedene Maßnahmen beschlossen, die auch die künftige Personalentwicklung im Bildungsbereich betreffen. Wie die Mitarbeiter der Staatlichen Schulämter erfahren durften, sollen im Rahmen des Personalentwicklungskonzeps 2025 (PEK 2025) im Jahr 2018 insgesamt 30 zusätzliche Stellen, also 6 pro Schulamt, eingerichtet werden.

Der VSLT sieht darin einen "Schritt in die richtige Richtung". Eine während des 25jährigen Jubiläums des VSLT aufgestellte Forderung sieht der VSLT damit erfüllt: Der großen Aufgabenfülle und dem Aufgabenzuwachs an den Staatlichen Schulämtern kann somit besser begegnet werden.

Ein wichtiger Forderungsschwerpunkt bleibt bestehen: Das Erreichen einer Verbesserung der Besoldung der Mitarbeiter in den Staatlichen Schulämtern.

Aktuell sind 11 Gäste und keine Mitglieder online